Der Weg zur Ergotherapie
- Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben den Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln wie Ergotherapie (SGB V).
- Die dafür notwendige Verordnung stellt der behandelnde Arzt nach den Heilmittelrichtlininen aus. Bitte beachten Sie, dass die Gültigkeit der Verordnung auf 14 Tage nach der Ausstellung beschränkt ist.
- Mit der Verordnung können Sie eine Ergotherapiepraxis Ihrer Wahl aufsuchen.
- Erwachsene Klienten müssen in der Regel pro Verordnung eine Zuzahlung von 10% selbst leisten
Qualität der Behandlung
Folgende Punkte helfen Ihnen, eine an Ihren Bedürfnissen ausgerichtete ergotherapeutische Behandlung zu erkennen:
Sie haben in der Regel eine feste Ergotherapeutin oder Ergotherapeuten als Behandler. Nach einem sorgfältigen Aufnahmegespärch werden Sie und bei Bedarf Ihre Angehörigen in die Planung Ihrer Therapie einbezogen.
- Gemeinsam mit Ihnen wird Ziel und Weg der Behandlung festgelegt, die Art der Behandlung wird Ihnen erklärt.
- Fragen zu Ihrer Behandlung werden Ihnen umfassend und für sich nachvollziehbar erläutert.
- Ihre persönliche Befindlichkeit wird in der aktuellen Behandlung berücksichtigt.
- Sie fühlen sich mit Ihren Problemen angenommen und in der Ergotherapie gut aufgehoben.
(Quelle: DVE)