Der Weg zur Ergotherapie

  • Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben den Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln wie Ergotherapie (SGB V).
  • Die dafür notwendige Verordnung stellt der behandelnde Arzt nach den Heilmittelrichtlininen aus. Bitte beachten Sie, dass die Gültigkeit der Verordnung auf 14 Tage nach der Ausstellung beschränkt ist.
  • Mit der Verordnung können Sie eine Ergotherapiepraxis Ihrer Wahl aufsuchen.
  • Erwachsene Klienten müssen in der Regel pro Verordnung eine Zuzahlung von 10% selbst leisten

 

Qualität der Behandlung

Folgende Punkte helfen Ihnen, eine an Ihren Bedürfnissen ausgerichtete ergotherapeutische Behandlung zu erkennen:

 

Sie haben in der Regel eine feste Ergotherapeutin oder Ergotherapeuten als Behandler. Nach einem sorgfältigen Aufnahmegespärch werden Sie und bei Bedarf Ihre Angehörigen in die Planung Ihrer Therapie einbezogen.

 

  • Gemeinsam mit Ihnen wird Ziel und Weg der Behandlung festgelegt, die Art der Behandlung wird Ihnen erklärt.
  • Fragen zu Ihrer Behandlung werden Ihnen umfassend und für sich nachvollziehbar erläutert.
  • Ihre persönliche Befindlichkeit wird in der aktuellen Behandlung  berücksichtigt.
  • Sie fühlen sich mit Ihren Problemen angenommen und in der Ergotherapie gut aufgehoben.

(Quelle: DVE)